Treppenhausreinigung: Worauf Verwalter und Eigentümer achten sollten
Von Arjan Jorgalli, Inhaber · Stand: Oktober 2026
Kurz gesagt: Eine verlässliche Treppenhausreinigung braucht ein schriftliches Leistungsverzeichnis, einen Rhythmus passend zur Nutzung des Hauses und einen sichtbaren Reinigungsplan. Die Kosten der Gebäudereinigung sind Betriebskosten nach § 2 Nr. 9 BetrKV und umlegbar, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Im Treppenhaus entsteht der erste Eindruck eines Hauses, für Mieter, Besucher und Kaufinteressenten. Damit die Reinigung verlässlich klappt, braucht es klare Absprachen.
Ein Leistungsverzeichnis statt Zuruf
Halten Sie schriftlich fest, was gereinigt wird und wie oft: Stufen und Podeste, Handläufe, Fensterbänke, Eingangstüren, Briefkastenanlage, Keller- und Dachbodenflure. So weiß jeder, was er erwarten kann, und Abweichungen fallen sofort auf.
Wie oft ist sinnvoll?
Das hängt von der Nutzung ab. Ein Haus mit vielen Parteien und Kinderwagen im Flur braucht meist eine wöchentliche Reinigung. In kleineren Häusern reicht oft ein Rhythmus von zwei Wochen, ergänzt um eine gründliche Grundreinigung im Jahr.
Kosten auf die Mieter umlegen
Die Kosten der Gebäudereinigung zählen zu den Betriebskosten nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung und lassen sich umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Lassen Sie Reinigung und Reparaturen getrennt abrechnen, denn Reparaturkosten sind nicht umlagefähig.
Kontrolle ohne Aufwand
Ein Reinigungsplan im Treppenhaus mit Datum und Kürzel schafft Transparenz für Mieter und Verwaltung. Beschwerden lassen sich so schnell klären.
Unser Tipp: Bei der kostenlosen Besichtigung gehen wir das Leistungsverzeichnis gemeinsam durch. Sie bekommen danach ein Angebot, das genau beschreibt, was wann gemacht wird.
Quelle: § 2 Betriebskostenverordnung. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext.