Winterdienst in Hamburg: Wer räumen muss, bis wann und womit
Von Arjan Jorgalli, Inhaber · Stand: Oktober 2026
Kurz gesagt: In Hamburg räumen und streuen die Anlieger den Gehweg vor ihrem Grundstück, in der Regel also die Eigentümer. Die Stadtreinigung kümmert sich vor allem um Hauptverkehrsstraßen. Die Pflicht lässt sich schriftlich an einen Dienstleister übertragen, die Verantwortung bleibt beim Eigentümer.
Der erste Schnee kommt in Hamburg oft über Nacht. Für Eigentümer und Verwalter heißt das: Der Gehweg vor dem Grundstück muss geräumt und gestreut sein. Hier steht, was das Hamburgische Wegegesetz verlangt und wie Sie die Pflicht sicher abgeben.
Wer ist zuständig?
Die Räum- und Streupflicht für Gehwege liegt in Hamburg bei den Anliegern, also in der Regel bei den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Geregelt ist das im Hamburgischen Wegegesetz (HWG). Die Stadtreinigung kümmert sich vor allem um Hauptverkehrsstraßen und wichtige Radwege, nicht um den Gehweg vor Ihrem Haus.
Wie breit und wie gründlich?
- Der geräumte Streifen muss mindestens einen Meter breit sein, damit zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen.
- Bei Eckgrundstücken reicht die Pflicht bis zum Fahrbahnrand der kreuzenden Straße.
- Treppen im Gehweg werden in voller Breite geräumt.
Bis wann muss geräumt sein?
Grundsätzlich gilt: Schnee wird unmittelbar nach dem Ende des Schneefalls geräumt, Glätte sofort nach ihrem Auftreten abgestreut. Schneit es nach 20 Uhr weiter oder bildet sich danach Glätte, muss der Gehweg werktags bis 8.30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr sicher sein.
Womit wird gestreut?
Tausalz ist auf Hamburger Gehwegen aus Umweltgründen grundsätzlich verboten. Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder salzfreies Granulat.
Kann ich die Pflicht abgeben?
Ja, an einen Dienstleister. Die Verantwortung bleibt aber bei Ihnen: Sie müssen dafür sorgen, dass der Auftrag ordentlich und rechtzeitig erledigt wird. Wer das im Schadensfall nicht belegen kann, haftet unter Umständen selbst. Ein schriftlicher Vertrag mit klar beschriebenen Flächen und Einsatzzeiten gehört deshalb dazu.
Unser Tipp: Vereinbaren Sie den Winterdienst, bevor der erste Frost kommt. Dann ist Ihr Objekt fest eingeplant, und Sie müssen am ersten Schneemorgen nicht herumtelefonieren.
Quelle: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hamburg, Räum- und Streupflichten. Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext.